Allgemeine Geschäftsbedingungen HimmelBerg-Designwerkstatt

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der HimmelBerg-Designwerkstatt, nachfolgend in Kurzform „HimmelBerg-Design“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von HimmelBerg-Design nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen HimmelBerg-Design und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. HimmelBerg-Design erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Mediendesign, Beratung und Schulung.  Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von HimmelBerg-Design.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für Design und Fotoarbeiten sowie Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an HimmelBerg-Design auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden HimmelBerg-Design mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt HimmelBerg-Design über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird.  Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen HimmelBerg-Design, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen HimmelBerg-Design resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von HimmelBerg-Design im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet von Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei HimmelBerg-Design. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt HimmelBerg-Designwerkstatt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. HimmelBerg-Design darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen HimmelBerg-Design und dem Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten von HimmelBerg-Design dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht HimmelBerg-Design vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von HimmelBerg-Design.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht HimmelBerg-Design ein Auskunftsanspruch zu.

3.7. HimmelBerg-Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber in branchenüblicher Weise genannt zu werden. Ist eine Nennung als Urheber branchen- oder werkunüblich entfällt die Nennung als Urheber. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt HimmelBerg-Design zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

3.8. Zuarbeit bzw. Vorschläge des Kunden oder dessen Mitarbeiter, Angestellte oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen außerdem kein Miturheberrecht.

4. Vergütung

4.1. Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotspreise von HimmelBerg-Design, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Alle in Angeboten und  Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.2. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht HimmelBerg-Design ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.3. Ist eine Vergütung zwischen HimmelBerg-Design und Kunde nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung als vereinbart.

4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann HimmelBerg-Design dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von HimmelBerg-Design verfügbar sein.

4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden HimmelBerg-Design alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und HimmelBerg-Design wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.6. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet HimmelBerg-Design dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:
bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn  des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet.

5.2. HimmelBerg-Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde wird über Art und Umfang der Fremdleistungen vorab informiert. Der Kunde verpflichtet sich, der HimmelBerg-Design eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der HimmelBerg-Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, HimmelBerg-Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.

5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

6. Geheimhaltungspflicht von HimmelBerg-Design

6.1. HimmelBerg-Design ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt HimmelBerg-Design alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an HimmelBerg-Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde HimmelBerg-Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von HimmelBerg-Design sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit HimmelBerg-Design erteilen.

8. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind HimmelBerg-Design Korrekturmuster vorzulegen.

8.2. Die Produktionsüberwachung durch HimmelBerg-Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist HimmelBerg-Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. HimmelBerg-Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde HimmelBerg-Design ein bis zwei einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. HimmelBerg-Design ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Gewährleistung und Haftung der HimmelBerg-Design

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch HimmelBerg-Design erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. HimmelBerg-Design ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt HimmelBerg-Design von Ansprüchen Dritter frei, wenn HimmelBerg-Design auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch HimmelBerg-Design beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet HimmelBerg-Design für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit HimmelBerg-Design die Kosten hierfür der Kunde.

9.2. HimmelBerg-Design haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. HimmelBerg-Design haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

9.3. HimmelBerg-Design haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von HimmelBerg-Design wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für HimmelBerg-Design ergibt. Die Haftung von HimmelBerg-Design für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von HimmelBerg-Design nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9.4. Für Dienstleistungen von HimmelBerg-Design, die die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver beinhalten, gilt nachfolgende Einschränkung: Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt HimmelBerg-Design keine Haftung.

9.5. Der Kunde haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Kunden stellen keine Meinungsäußerung von HimmelBerg-Design dar. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an HimmelBerg-Design übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornografisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Videodaten. HimmelBerg-Design ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Kunden, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Kunden.

Alle bei HimmelBerg-Design in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch HimmelBerg-Design freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Kundens hinaus, seitens des Kundens oder Dritter ist nicht gestattet.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von HimmelBerg-Design verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an HimmelBerg-Design gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

11. Leistungen Dritter

11.1. Von HimmelBerg-Design eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von HimmelBerg-Design. Der Kunde verpflichtet sich diese,  im Rahmen der Auftragsdurchführung von HimmelBerg-Design eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von HimmelBerg-Design weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

12.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von HimmelBerg-Design angefertigt werden, verbleiben bei HimmelBerg-Design. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. HimmelBerg-Design schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12.2. Wünscht der Kunde die Herausgabe aller Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat HimmelBerg-Design dem Kunden alle Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HimmelBerg-Design geändert werden.

13. Media-Planung und Media-Durchführung

13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt HimmelBerg-Design nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet HimmelBerg-Design dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

13.2. HimmelBerg-Design verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Kundens bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

13.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist HimmelBerg-Design nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet HimmelBerg-Design nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen HimmelBerg-Design entsteht dadurch nicht.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

15. Streitigkeiten

15.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und HimmelBerg-Design geteilt.

16. Sonstiges

16.1. HimmelBerg-Design ist – falls nicht anders vereinbart wurde – berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu platzieren und diesen mit einem Link zur HimmelBerg-Design-Website zu versehen. Der Kunde erlaubt HimmelBerg-Design das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Website von HimmelBerg-Design. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Kunden von HimmelBerg-Design übernimmt HimmelBerg-Design keine Haftung.

16.2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

17.2. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

17.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

17.4. HimmelBerg-Design ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

17.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.

Leinach, den 01.01.2017